Im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung haben sich nachhaltige Änderungen ergeben. Davon ist auch Ihr Unternehmen betroffen! Denn ab dem 1.1.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass Teile seines Gehaltes für eine Betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Sind Sie darauf vorbereitet? Wussten Sie, dass Sie Ihren Arbeitnehmer gegenüber eine sogenannte Informationspflicht besitzen? Wussten Sie, dass Ihr Arbeitnehmer Sie auf Schadenersatz und auf rückwirkende Zahlung einer Betrieblichen Altersversorgung verklagen kann? Wenn nicht, dann lassen Sie sich gerne von uns informieren, welche Möglichkeiten es gibt und was Sie als Arbeitgeber beachten sollten.
Ihre Rente zum Schnäppchenpreis!
Jeder Arbeitnehmer kann durch eine Betriebs-Rente (Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung) bis zu 2000.- € pro Jahr an staatlichen Förderungen bekommen.
Jeder Arbeitgeber kann alleine durch das Anbieten und Durchführen einer Betriebsrente für seine Mitarbeiter Sozialversicherungs-Abgaben sparen!
Sind Sie Arbeitgeber und sind Ihren Informationspflichten nachgekommen und haben sich auch gleichzeitig enthaftet gegenüber späteren Schadenersatz-Klagen (nach Betriebsrentengesetz)?
Viele Unternehmer glauben, dass Ihnen Ihre Pensionszusage Sicherheit für eine ausreichende Versorgung im Rentenalter bietet. Die Wahrheit sieht allerdings anders aus: Ca. 80% aller Pensionszusagen sind fehlerhaft formuliert bzw. entsprechen nicht mehr dem Stad der aktuellen Rechtssprechung. Ca. 60% aller Pensionszusagen sind nur ungenügend gegen Insolvenz geschützt. Ca. 90% aller Pensionszusagen weisen gravierende Deckungslücken auf.Wir möchten Ihnen helfen bestehende Pensionszusagen zu überprüfen und richtig anzupassen und neue Pensionszusagen richtig einzustellen.
Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund Ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig wäre es für viele Arbeitgeber wünschenswert, wenn Ihre „geringfügig Beschäftigten“ etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren. Die Lösung ist hier die neue Minijob-Rente! Der Beschäftigte vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine Minijobrentenbeitrag zur Erhöhung Ihren späteren privaten Rente.
Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV
Kontaktdaten:
Dirk Junge Finanzen
Dirk Junge
Am Sandberg 15a
42799 Leichlingen
Telefon: +49 (2175) 817708
Telefax: +49 (2175) 168976
E-Mail: dirk.junge@freenet.de
Webseite: http://www.dirkjungefinanzen.de/
Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § XYZ der Gewerbeordnung. (GewO)
Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO: D-0X29-XE9LN-93
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Zuständige Registrierungsbehörde:
IHK zu Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Telefon: 0221 / 1640-334
Telefax: 0221 / 1640-339
E-Mail: service@koeln.ihk.de
Webseite: http://ihk-koeln.de
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de